Leistungen

Das Prinzip

Dieses Service - Wohnen ist ein zukunftsweisendes Konzept, das über ein Immobilienangebot Altersvorsorge und Altersversorgung garantiert.

Auf Wunsch werden durch das St. Bonifatius Hospital e.V. Hilfen bei altersbedingter Pflege, Erkrankungen sowie bei der Haushaltsführung angeboten.


Was ist Service-Wohnen?

Service-Wohnen hat den Vorzug gegenüber allen bekannten Altersversorgeformen, ein hohes Maß an selbstgestalteter Lebensqualität zu garantieren ohne an das hohe Kostenniveau von Heimen und Wohnstiften zu gelangen.

Die monatlichen Kosten eines Betreuungs- und Pflegeservices übersteigen nicht wesentlich die Lebenshaltungskosten in einer individuell angelegten Wohnung herkömmlicher Art.

z.B. kostet die Grundbetreuungspauschale für die erste Person 55,00 Euro pro Monat und für die zweite Person 35,00 Euro.

Service-Wohnen verbindet die Vorteile des individuellen Wohnens in einer eigenen Wohnung mit der sicheren Versorgung durch Pflegedienstleistungen bei vorübergehender Krankheit und Gebrechlichkeit bis hin zu Leistungen der Pflegestufe II

Ziel aller sozialen und pflegerischen Dienstleistungen ist es, auch im Falle von Pflegebedürftigkeft in einer eigenen Wohnung verbleiben zu können. Der Umzug in ein Altenheim wird weitgehendst verhindert.

Die Wohnungen sind zwei- bis vierzimmrig ausgerichtet; Küche und Bad sind obligatorisch.

Alle Sozial- und Pflegeleistungen, so sie gewünscht, werden durch das St. Bonifatius-Krankenhaus durchgeführt. Qualifiziertes Fachpersonal für Pflege und Betreuung stehen ausreichend zur Verfügung!

Service-Wohnen ist ein zukunftsweisendes Konzept der Altenhilfe, das über ein Immobilienangebot Altersvorsorge und Altersversorgung garantiert!

Hilfen bei Erkrankung werden sowohl krankenpflegerisch als auch sozialpflegerisch garantiert.

Geselligkeit und kulturelle Angebote des St. Bonifatius Hospital e.V. werden angeboten.

Die Wohnparkanlage wurde so errichtet, dass alle für die Bedürfnisse des täglichen Lebens notwendigen Besorgungen in kürzester Entfernung erledigt werden können

Selbstständige Versorgung ist oberstes Gebot für alle Dienstleistungen. Hilfen werden nur in dem Maße angeboten, wie es gewünscht oder notwendig wird, z.B. können Mahlzeiten von den Bewohnern jederzeit abgerufen werden.




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